Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Azuro Reisen GmbH
1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter (im folgenden Azuro Reisen GMBH) basierend auf der die Reiseleistung bestimmenden Reiseauslobung den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt erst nach Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung/ Rechnung von Azuro Reisen GMBH beim Kunden zustande. Bei Reisen in geschlossenen Gruppen kann die Buchungsbestätigung namens Azuro Reisen GMBH an den Kunden oder den Gruppenverantwortlichen erfolgen.
1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung oder Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Azuro Reisen GMBH vor und der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme ausdrücklich oder schlüssig — etwa durch Leistung einer Zahlung auf den Reisepreis oder durch Reiseantritt — erklärt.
Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 40% (minimum 150,-€) des Reisepreises fällig. Die Restzahlung wird spätestens 45 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen, die weniger als 45 Tagen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Mahnung und Fristsetzung, bzw. der gesamte Reisepreis nach Mahnung und Fristsetzung nicht vollständig bezahlt wird, ist Azuro Reisen GMBH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe der unter Nr. 5 genannten Rücktrittsgebühren zu verlangen.
3.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibung im Prospekt/dem Angebot/Webseite von Azuro Reisen GMBH und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Weitere Leistungen können sich aus mit dem Kunden schriftlich und rechtsverbindlich getroffenen Vereinbarungen ergeben.
3.2. Ausflüge, die als „fakultativ“ bezeichnet werden, sind gesondert zu bezahlen und werden nur bei genügender Teilnehmerzahl durchgeführt.
3.3. Leistungsträger (Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe, Sportanbieter, Skiliftbetreiber, Beförderungsunternehmen für Schiff, Bus und Fahrbetriebe) sind von Azuro Reisen GMBH nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung von Azuro Reisen GMBH, deren Angebot oder Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
3.4. Orts-, Hotel- oder Hausprospekte, die nicht von Azuro Reisen GMBH herausgegeben werden, sind für diese unverbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der vertraglichen Leistungen von Azuro Reisen GMBH gemacht wurden.
4.1. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Azuro Reisen GMBH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Azuro Reisen GMBH ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4.2. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Azuro Reisen GMBH eine solche anbieten kann. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung von Azuro Reisen GMBH über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise dieser gegenüber geltend zu machen.
4.3. Azuro Reisen GMBH kann die ausgeschriebenen und mit dem Vertragsschluss bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reisepreis nach Maßgabe der folgenden Berechnung erhöht werden:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann vom Reisenden der Erhöhungsbetrag verlangt werden
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Der sich so ergebende Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann von dem Kunden verlangt werden. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber Azuro Reisen GMBH erhöht, kann WAzuro Reisen GMBH den Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufsetzen.
4.4. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisespreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Azuro Reisen GMBH verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände bei Vertragsschluss noch nicht eingetreten und nicht vorhersehbar waren. Azuro Reisen GMBH informiert den Reiseteilnehmer umgehend. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Abreise sind unwirksam. Der Kunde kann bei Preiserhöhungen von mehr als 5% kostenfrei vom Vertrag zurücktreten oder kostenfrei umbuchen, wenn eine gleichwertige Reise angeboten werden kann. Bis 5 Tage vor Reisebeginn kann der Kunde sich nach Mitteilung an Azuro Reisen GMBH durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt € 25,- pro Person. Für Änderungen, die nach bereits erfolgter Erstellung der Reiseunterlagen vorgenommen werden, ist Azuro Reisen GMBH berechtigt, die entstandenen Mehrkosten zu berechnen, mindestens jedoch € 25,- pro Person. In sämtlichen Fällen der Umbuchung sowie von Leistungs- und Preisänderungen bleibt dem Reisekunden der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten unbenommen.
4.5. Umbuchungen durch den Kunden (Änderung von Reisebeginn oder Reiseende, Reisedauer, Abfahrtsort, Hotel etc), werden in dem Rahmen berücksichtigt, in dem sie durchführbar sind. Für Umbuchungen, die nach Vertragsschluss und bis 45 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist Azuro Reisen GMBH berechtigt, eine Kostenpauschale von 25 Euro pro Person zu erheben. Umbuchungen, die später als 45 Tage vor Reisebeginn erfolgen, können nur als Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag mit nachfolgender Neuanmeldung.
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Azuro Reisen GMBH.
5.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Azuro Reisen GMBH Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.
5.3. Azuro Reisen GMBH kann ihren Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren.
Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel:
a) bis 45 Tage vor Reisebeginn = Buchungs- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40% des Gesamtpreises (mindestens 150 € pro Person)
b) 29.-15. Tag vor Reisebeginn = 65% des Gesamtpreises
c) 14.-8. Tag vor Reisebeginn = 85% des Gesamtpreises
d) 7.- 1. Tag vor Reisebeginn = 90% des Gesamtpreises
e) bei nicht Erscheinen oder Storno am Anreisetag = 95% des Gesamtpreises.
5.2 Bei Gruppenreisen ab 10 Personen, die Azuro Reisen GMBH im Auftrag des Kunden außerhalb der regulären Reistermine durchführt, fällt bereits bis 30 Tage vor Reisebeginn bei Stornierung eine Gebühr in Höhe von 40% des Gesamtpreises an.
5.3 Dem Kunden bleibt es vorbehalten, Azuro Reisen GMBH nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachten Pauschalen entstanden sind.
6.1. Azuro Reisen GMBH kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Veranstalter vom Kunden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Kunde in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Azuro Reisen GMBH behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Azuro Reisen GMBH muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
6.2 Azuro Reisen GMBH kann bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und in der Reisebestätigung festgelegten Mindestteilnehmerzahl bis 5 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten (Zugang beim Kunden). Azuro Reisen GMBH informiert den Kunden selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Kunden unverzüglich zugeleitet. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis dann umgehend zurück.
6.3 Im Fall des Rücktritts durch Azuro Reisen GMBH nach Ziffer 6.2 ist der Kunde berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn Azuro Reisen GMBH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung durch Azuro Reisen GMBH dieser gegenüber geltend zu machen. Sofern der Kunde von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
6.4 Für den Fall, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichten zur Anzahlung bzw. Restzahlung nicht fristgerecht nachkommt, wird die Buchung automatisch storniert und es fallen die Stornierungsgebühren wie unter § 5.3 zu Gunsten der Azuro Reisen GmbH an.
Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB. Dieser hat folgenden Wortlaut:
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“
8.1. Abhilfe
Bei nicht vertragsgemäß erbrachter Reise ist der Kunde berechtigt, Abhilfe zu verlangen. Azuro Reisen GMBH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Azuro Reisen GMBH kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung (Alternativunterkunft gleicher Kategorie, o. Ä.) erbringt.
8.2. Minderung des Reisepreises
Der Kunde kann Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht worden sind. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung einzelner Teilleistungen bzw. der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel bei der Reiseleitung vor Ort anzuzeigen.
8.3. Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Azuro Reisen GMBH innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen.
Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise in Folge eines Mangels aus wichtigen, Azuro Reisen GMBH erkennbaren Gründen nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Azuro Reisen GMBH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Kunde den Anspruch auf Rückbeförderung. Der Kunde schuldet Azuro Reisen GMBH den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
8.4. Schadensersatz
Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn der Mangel der Reise beruht auf einen Umstand, den Azuro Reisen GMBH nicht zu vertreten hat.
9.1. Die vertragliche Haftung von Azuro Reisen GMBH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit Azuro Reisen GMBH für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2. Für alle gegen Azuro Reisen GMBH gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis € 4.100,00. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise.
9.3. Azuro Reisen GMBH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Dies gilt nicht, soweit Azuro Reisen GMBH seine Auswahl und Überwachungspflichten hinsichtlich der Fremdleistungserbringer verletzt. Azuro Reisen GMBH tritt in diesem Fall seine Ansprüche gegen den Fremdleistungserbringer an den Reisenden ab.
9.4. Ein Schadensersatzanspruch gegen Azuro Reisen GMBH ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
9.5. Kommt Azuro Reisen GMBH die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montreal Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern Azuro Reisen GMBH in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet Azuro Reisen GMBH nach den für diese geltenden Bestimmungen.
9.6. Kommt Azuro Reisen GMBH bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
9.7. Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten muss der Kunde selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten vor Inanspruchnahme von ihm überprüft werden. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet der Veranstalter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung.
10.1. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden und/oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Die örtliche Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche und Forderungen anzuerkennen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel bei der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Der Kunde ist bei Flugreisen verpflichtet, sich mindestens 2 Stunden vor geplantem Abflug am Flughafenschalter zum Check-In einzufinden. Im Falle der verspäteten Ankunft am Flughafenschalter muss der Flugreisende Mehrkosten durch Umbuchung in Kauf nehmen, wenn der Eincheckvorgang bereits abgeschlossen ist. Eine Pflicht zur Mitnahme besteht dann nicht mehr.
10.2. Reisedokumente
Sollten die Reisedokumente (Flugtickets o. Ä.) dem Kunden bzw. Reiseteilnehmer wider Erwarten nicht bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit Azuro Reisen GMBH in Verbindung zu setzen.
10.3. Die exakten Reisezeiten werden mit Übersendung der Reisedokumente (Tickets, etc.) bekannt gegeben. Sollte der Kunde Anschlussbeförderungen buchen, so hat der Kunde diesen Umstand ebenso zu berücksichtigen wie jenen, dass es bei der Beförderung selbst immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen kann. Der Kunde hat hierbei ausreichende Zeitabstände für etwaige zeitliche Verschiebungen bei der Beförderung zu berücksichtigen.
10.4. Bei Flugreisen hat sich der Kunde im Zeitraum von 24 h bis 48 h vor geplantem Rückflug über die konkreten Flugzeiten bei der örtlichen Reiseleitung zu informieren.
11.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§ 651c bis 651f BGB) sind spätestens innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Azuro Reisen GMBH geltend zumachen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
11.2. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
11.3. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr.
11.4. Die Verjährung nach den vorstehenden Absätzen 11.2. und 11.3. beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
11.5. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
11.6. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Azuro Reisen GMBH steht dafür ein, den Kunden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu unterrichten. Dies gilt nicht für Staatsangehörige anderer Staaten als denen, in dem die Reise angeboten wird. Azuro Reisen GMBH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Azuro Reisen GMBH die Verzögerung zu vertreten hat. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn die Nichtbefolgung dieser Vorschriften durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt ist.
Azuro Reisen GMBH behält sich vor, bis 28 Tage vor Reisebeginn bei Nichterreichen der ausgewiesenen Mindestteilnehmerzahl die Reise abzusagen, wenn in der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Der Reisepreis wird umgehend zurückerstattet.
Eine Reiserücktritts-Versicherung und eine Reiseabbruch-Versicherung sind nicht im Reisepreis enthalten. Azuro Reisen GMBH empfiehlt jedem Kunden, eine solche Versicherung abzuschließen.
15.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
15.2. Druck- und Rechenfehler bleiben vorbehalten.
15.3. Weiterführende Leistungsbeschreibungen fremder Medien wie Kataloge, Hotelprospekte, Websites o. Ä. verändern den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang auch dann nicht, wenn sie über Azuro Reisen GMBH zugänglich gemacht werden. Maßgeblich für den vertraglich zugesicherten Leistungsumfang ist neben der Reiseausschreibung ausschließlich die Auftragsbestätigung/Rechnung.
15.4. Diese Bedingungen gelten, insofern keine Sonderregelungen in einzelnen Reiseverträgen getroffen werden.
15.5. Bei Nichtinanspruchnahme einer Teilleistung (z.B. nur Flug, nicht Hotel) ist für die verbleibende(n) Teilleistung(en) dasjenige Entgelt zu zahlen, das zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für diese Teilleistung(en) verlangt worden ist, wenn dieses Entgelt höher ist, als das tatsächlich vereinbarte.
15.6. Die Anwendung deutschen Rechts wird vereinbart. Gerichtsstand für Klagen von Reisekunden gegen Azuro Reisen GMBH ist München. Für Klagen gegen Kunden oder Vertragspartner, die Kaufleute, juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts oder Personen sind, die ihren Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Ergibt sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen oder Bestimmungen von Mitgliedstaaten der EU, welchen der Kunde angehört etwas anderes zugunsten des Kunden, gelten die vorgenannten Bedingungen nicht.
Experience Travelling Like Never Before
Erlebe Istanbul im goldenen Morgenlicht und spüre den Puls dieser pulsierenden Stadt und erlebe einen zauberhaften Morgen. Der Klang des Muezzins verleiht der Stadt eine mystische Aura. Dein Tag startet mit einem köstlichen Frühstück und einer aufregenden Stadtrundfahrt. Istanbuls Architektur erzählt Geschichten vieler Kulturen. Die Moscheen strahlen eine einzigartige Schönheit aus, allen voran die legendäre Hagia Sophia – ein Wunderwerk vergangener Zeiten. Sie thront erhaben über der Stadt. Ihre Eleganz und Pracht, erbaut sechs Jahrhunderte nach der Geburt Jesus, sind bis heute unübertroffen. Am Nachmittag erlebst du den beeindruckenden Topkapi Palast. Einstige Residenz der osmanischen Sultane, beherrscht er immer noch den Hügel mit königlicher Anmut. Tauche ein in die Höfe des Topkapi Palasts und lausche den lebendigen Erzählungen deines Reiseleiters, der Dich und die Gruppe abends in Dein Pariser Hotel begleitet.
Der Tag beginnt mit einem köstlichen Frühstück, das deine Energie für das bevorstehende Abenteuer weckt. In den frühen Morgenstunden brichst du auf, entlang der atemberaubenden Thrakischen Küste. Die Überquerung der Dardanellen mit Autofähre oder über die neue Brücke ist der Einstieg in dein Troja-Erlebnis. Du erreichst die sagenhafte Ausgrabungsstätte von Troja. Tauche ein in die Vergangenheit, während du durch die Ruinen wanderst, und lass die Geschichten griechischer Helden, tragischer Liebe und des berühmten hölzernen Pferdes wieder auferstehen. Dein Tag der Legenden endet mit einer erholsamen Übernachtung in der malerischen Region Ayvalık. Hier kannst du die Eindrücke des Tages Revue passieren lassen und dich auf weitere kommende Abenteuer freuen.
Ein Tag der Höhepunkte beginnt mit einer Fahrt auf den Akropolishügel, wo die faszinierenden Ruinen von Pergamon auf dich warten. Hier enthüllen die Fundamente des Zeusaltars und die majestätischen Tempel der Athena und Trajan die Geschichte vergangener Epochen. Genieße eine außergewöhnliche Aussicht, die einstige Macht und Einfluss von Pergamon über die gesamte Region veranschaulicht. Danach führt dich Deine Reise zu den Ruinen von Ephesos, einer der bedeutendsten Ausgrabungsstätten der Türkei. Schlendere die Kuretenstraße entlang und entdecke die beeindruckende Bibliothek, das ehrfurchtgebietende Odeon und den majestätischen Trajan-Brunnen. Das atemberaubende in den Hang geschlagene Theater mit seinen 24.000 Sitzplätzen ist eines der ältesten und größten römischen Amphitheater. Hier wird die Geschichte vor deinen Augen lebendig und du fühlst den Puls vergangener Zeiten. Beende diesen Tag der antiken Wunder mit einer erholsamen Übernachtung in der malerischen Region Kuşadası. Dieser Tag wird dich inspirieren und deine Reise zu einem unvergesslichen Abenteuer machen. Lass die Eindrücke des Tages auf dich wirken und freue dich auf die Abenteuer, die noch vor dir liegen.
Der Tag beginnt mit einer malerischen Fahrt durch die üppige Ebene des Mäanderflusses, während du dich auf weitere einzigartige Entdeckungen vorbereitest. Die berühmte Ausgrabungsstätte der Schönheitsgöttin Aphrodite erwartet und verzaubert Dich. Bewundere das gut erhaltene Stadion mit seiner unverkennbaren Laufbahn und entdecke den Ort, der einst für seine weltberühmte Bildhauerschule bekannt war. Deine Reise führt dich weiter zu den beeindruckenden Kalksinterterrassen von Pamukkale. Erlebe die faszinierenden Formationen aus weißem Kalkstein und das warme Thermalwasser, das die Natur hier geschaffen hat. Der Tag endet mit einer Übernachtung in der idyllischen Region Denizli.
Erlebe die Schönheit des Taurusgebirges, die Kreativität der Teppichknüpferei und die Faszination von Antalya. Während der Fahrt nach Antalya wirst du von den beeindruckenden Aussichten des Taurusgebirges begeistert sein. In einer traditionellen Teppichknüpferei erhältst du Einblicke in die Bedeutung und Tradition dieses wichtigen Handwerks. Erlebe die Kreativität und Hingabe, die in jedem handgefertigten Teppich steckt. Übernachtung im Raum Antalya.
Tauche an Deinen vorletzten Tag Deiner Reise ein in Antalyas Geschichte, Kultur, Handwerkskunst und Glanz, der Perle der Türkischen Riviera. Deine Reise beginnt in der historischen Altstadt von Antalya, wo Geschichte lebendig wird. Auf einem typischen türkischen Markt erwarten dich Farben und Aromen. Beobachte Handwerker bei der Arbeit im Juwelierhandwerkszentrum und entdecke ein Lederzentrum mit attraktiven Einkaufsmöglichkeiten. Ein Tag voller Entdeckungen und authentischer Erlebnisse erwartet dich.